Datenschutz

 

 

Der Datenschutz bei dem Aufbau eines Datenbestandes zu den Ahnen hat für Sie in zwei Richtungen eine Bedeutung.

 

1. -  Sie als Verwalter des Datenbestandes.

 

-offline-
Die Verwaltung eines Offline-Datenbestandes ist als relativ unproblematisch zu bezeichnen. (Mit Ausnahme der Möglichkeit, dass andere (z. B. Hacker) auf Ihren Rechner Zugriff haben. Bedenken Sie, je nach Umfang der verwalteten Daten, Geburtsdatum, eventuell Anschriften und weitere Details über noch existente Personen, verleiten manche nicht wohlwollende Zeitgenossen zum Missbrauch.)

 

-online-

 

Es ist für diejenigen, die das Ahnenblatt online verwalten, angeraten, Daten von noch existierenden Personen, nicht in die Dateien einzustellen. Andernfalls geraten Sie möglicherweise mit dem Recht auf die eigenen Daten in Konflikt.

Die Annahme, Daten von Personen  verwenden zu dürfen, die ihre Daten ohnehin im Web (Facebook o. ä.) preisgeben, ist unbillig: Die Nutzung dieser Daten für Ihre Zwecke der Ahnenforschung begründet einen neuen (anderen) Rechtsanspruch, denn es wird zumindest ein neuer Zusammenhang hergestellt. Sie können aus der öffentlichen Preisgabe beispielsweise nicht ableiten, dass der/die Betroffene damit einverstanden ist, öffentlich zu machen, dass er mit Ihnen, oder jemand anderem aus dem Ahnenblatt verwandt oder verschwägert ist.

 

Liegt das Einverständnis derjenigen/desjenigen vor, deren/dessen Daten Sie online einstellen möchten, ist grundstätzlich nichts gegen die Datenverwaltung einzuwenden, abgesehen von dem Einwand, der auch bei der Offline-Verwaltung angeführt wurde.

 

Räumen Sie dem Datenschutz eine hohe Priorität ein und erschweren Sie Internetkriminellen "die Arbeit", indem Sie vorsichtig sind und soweit wie möglich auf Detailangaben bei noch existenten Personen verzichten.

 

2. Sie als Recherchierender

 

Bei der Internetrecherche scheinen kaum Grenzen gesetzt, doch wenn Sie Informationen von den Stadtarchiven erhalten möchten, dann stoßen Sie gegebenfalls auf die Grenzen des Datenschutzes. Diese hängen mit den Vorgaben des Personenstandsgesetzes zusammen und besagen, dass Sie Informationen zu Angehörigen nur dann erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Erst bei Personen, zu denen bei denen bestimmte Fristen (z. B. 110 Jahre nach der Geburt) abgelaufen sind, erhalten Sie einen unbeschränkten Zugang. Über die komplexe Gesetzgebung erhalten Sie mit dem folgenden Link die konkreten Informationen.

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Datenschutz seitens der kommerziellen Betreiber von Web-Seiten

 

Plattformen, wie beispielsweise "Ancastry"  tragen dem Datenschutz in soweit Rechnung*, als:

 

1. Daten von noch existenten Personen öffentlich nicht zugänglich sind.

    - Sie sind weder öffentlich sichtbar, noch werden Sie für "Hinweise" ausgewertet, die anderen Nutzern zur

       Verfügung gestellt werden.

2. Als Nutzer solcher Seiten haben Sie das Bestimmungsrecht, wie weit ein öffentlicher Charakter der Daten

    hergestellt werden soll.

 

(*Betreiberangaben)

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