Angaben in Sterbeurkunden

 

Die Angaben in Sterbeurkunden besitzen nicht die Zuverlässigkeit, wie andere Geburts- und Heiratsurkunden. Der Grund liegt in den Informationsquellen der Standesbeamten. Insbesondere dann, wenn der Verstorbene keine Angehörigen (mehr) hatte, dann beruhen die Angaben, die im Amt gemacht wurden, auf dem oft ungenauen Informationsstand, der denjenigen zur Verfügung stand, der den Tod vermeldete.

 

Das konnten beispielsweise Nachbarn sein, die die Person aufgefunden haben. Naturgemäß sind dann solche Informationen weit von der Realität entfernt, da sie a dem Hören-Sagen und dem Gedächtnis entspringen.

 

Ein Beispiel:

 

In dieser Datensammlung befindet sich der Eintrag zu „Wilhelm Hartmann“. Aufgefunden wurde er von seinem Nachbarn „Hufen“, der die Angaben zu den Eltern des Verstorbenen machte. Nach seinen Informationen lautete der Name des Vaters „Johann Hartmann“ und der Name der Mutter „Margarethe te Pelden“. Keine der beiden Informationen stimmt. Die angegebenen Namen stehen mit der Verstorbenen tatsächlich in Verbindung, doch sind es nicht die Eltern. die Vormünder. Die Mutter hieß Gerdrud Elisabeth Hartmann“ und der Name des Vaters ist unbekannt.

 

Ob es sich um Fehlinformationen handeln, die ursprünglich vom Verstorbenen stammen, oder ob es fehlerhafte Erinnerungen des Nachbarn waren, ist bei der Recherchearbeit unerheblich. Wichtig ist festzustellen, dass alle Angaben (bis auf das Sterbedatum), die von Nicht-Familienmitgliedern stammen, nur mit Vorbehalt zu verstehen sind.